Anerkennung in Deutschland – was sie bedeutet, was sie kostet und welche Unterlagen benötigt werden

Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland – dem sogenannten Anerkennungsverfahren. Für medizinische Fachkräfte ist dies der wichtigste und aufwendigste Schritt auf dem Weg in den deutschen Arbeitsmarkt. Es lohnt sich daher, sich damit vertraut zu machen, bevor Sie mit der Zusammenstellung der Unterlagen beginnen.
Was bedeutet die Anerkennung?
Im Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob Ihr im Ausland erworbener Abschluss einer deutschen Berufsqualifikation gleichwertig ist. Die zuständige Behörde vergleicht Ihren Lehrplan, die Ausbildungsdauer und die Praktikumszeiten mit der deutschen Ausbildung für denselben Beruf und erteilt anschließend einen Bescheid: vollständige Anerkennung, teilweise Anerkennung (mit der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme) oder Ablehnung.
Wann ist die Anerkennung Pflicht – und wann freiwillig?
Das hängt davon ab, ob Ihr Beruf in Deutschland reglementiert ist. Bei reglementierten Berufen ist die Anerkennung verpflichtend – ohne sie dürfen Sie den Beruf nicht ausüben. Dazu gehören vor allem Berufe im Gesundheitswesen, im Bildungsbereich und in der öffentlichen Sicherheit: Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Hebammen, aber auch Lehrkräfte oder Ingenieurinnen und Ingenieure in bestimmten Bereichen. Bei nicht reglementierten Berufen ist die Anerkennung freiwillig, aber dennoch sinnvoll: Sie erhalten ein offizielles deutsches Dokument, das Arbeitgeber sofort einordnen können – das erleichtert sowohl die Jobsuche als auch Gehaltsverhandlungen. EU-Bürgerinnen und -Bürger können in manchen Fällen vorübergehend ohne Anerkennung tätig sein, müssen dies jedoch vorab bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Anforderungen sind überschaubar: Sie benötigen eine abgeschlossene Ausbildung im jeweiligen Beruf und die Absicht, in Deutschland zu arbeiten. Für Gesundheitsberufe sind zusätzlich Deutschkenntnisse nachzuweisen (in der Regel B2; für Ärztinnen und Ärzte darüber hinaus die Fachsprachprüfung auf C1-Niveau), außerdem ein ärztliches Attest sowie ein polizeiliches Führungszeugnis.
Was kostet das Verfahren?
Die Anerkennungsgebühr beträgt in der Regel zwischen 200 und 600 Euro, je nach Bundesland und Beruf. Hinzu kommen Kosten für beglaubigte Übersetzungen der Unterlagen (je nach Umfang häufig 200–500 Euro) sowie – für Ärztinnen und Ärzte – die Prüfungsgebühr für die Fachsprachprüfung (350–500 Euro). Schreibt der Bescheid eine Ausgleichsmaßnahme vor – einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung –, ist auch diese mit Kosten verbunden. Für Kandidatinnen und Kandidaten, die wir vermitteln, übernimmt der Arbeitgeber einen Großteil dieser Kosten; was genau gedeckt wird, wird vorab abgestimmt und im Arbeitsvertrag festgehalten.
Wie lange dauert das Verfahren?
Die zuständige Behörde ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von drei bis vier Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen zu entscheiden. In der Praxis dauert es aufgrund der hohen Antragszahlen häufig länger. Der häufigste Grund für Verzögerungen sind unvollständige oder fehlerhaft beglaubigte Dokumente – eine sorgfältige Vorbereitung von Anfang an zahlt sich daher aus.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Diplom und Diploma Supplement (für Pflegekräfte: Zeugnisse aller vier Ausbildungsjahre sowie das Abschlusszeugnis), als beglaubigte Kopien mit Übersetzung durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer;
- Lehrplan mit Stundenaufstellung (Fächer- und Notenübersicht, ECTS-Punkte) samt Übersetzung;
- Nachweise über Berufserfahrung (Arbeitgeberbescheinigungen) mit Übersetzung;
- tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch (keine beglaubigte Übersetzung erforderlich) – unser kostenloser Lebenslauf-Generator erstellt ihn in dem Format, das deutsche Behörden erwarten;
- Nachweis über Deutschkenntnisse (ÖSD- oder Goethe-Zertifikat; telc in der Regel nur bei Prüfung in Deutschland);
- Kopie des Reisepasses, ggf. Geburts- und Heiratsurkunde (bei Namensänderung);
- Erklärung, dass bisher kein Anerkennungsantrag in einem anderen Bundesland gestellt wurde.
Die genaue Liste variiert je nach Bundesland und Beruf. In unserem interaktiven Anerkennungs-Leitfaden können Sie Ihren Beruf und Ihr Wunschbundesland auswählen und erhalten den genauen Verfahrensablauf, die Dokumentenliste sowie die zuständige Behörde – mit direkten Links zu offiziellen Quellen.
Erster Schritt: Prüfen Sie Ihre Schule in der anabin-Datenbank
Bevor Sie mit dem Zusammenstellen der Unterlagen beginnen, sollten Sie prüfen, ob Ihre Schule oder Hochschule in Deutschland überhaupt anerkannt ist – das geht über die anabin-Datenbank. Was die Einstufungen H+, H- und H+/- bedeuten, erklären wir im Artikel Prüfen Sie, ob Ihr Abschluss in Deutschland anerkannt ist – anabin. Eine schnelle Überprüfung ist auch direkt auf unserer Seite Abschluss prüfen möglich.
Quellen: Anerkennung in Deutschland (anerkennung-in-deutschland.de), Make it in Germany.
Sie möchten den Papierkram nicht alleine bewältigen? Die Begleitung durch das Anerkennungsverfahren ist das Kernstück unserer Arbeit – erfahren Sie, wie wir Kandidatinnen und Kandidaten durch den gesamten Prozess begleiten.
Wird Ihr Abschluss in Deutschland anerkannt?
Drei Fragen – und Sie erhalten eine Einschätzung zur Anerkennung und den Weg zur Stelle für Ihr Land und Ihren Beruf.
Füllen Sie die kurze Bewerbung aus – wir melden uns mit einem konkreten Plan für Ihre Situation. Jetzt bewerben →


