Berufserlaubnis für Ärzte und Apotheker – häufig gestellte Fragen

Wenn Sie als Arzt oder Apotheker in Deutschland arbeiten möchten, sollten Sie die einzelnen Schritte des Bewerbungsprozesses kennen. Nach der Stellensuche ist einer der wichtigsten Schritte die Beantragung der Berufszulassung – entweder der befristeten (Berufserlaubnis) oder der dauerhaften (Approbation). Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen zur befristeten Berufserlaubnis.
Was ist die Berufserlaubnis?
Die Berufserlaubnis ist eine befristete Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen oder pharmazeutischen Berufs in Deutschland. Mit ihr dürfen Sie als Arzt oder Apotheker tätig sein – in der Regel unter Aufsicht einer approbierten Kollegin oder eines approbierten Kollegen –, während die zuständige Behörde Ihre Unterlagen prüft und bis Sie die Kenntnisprüfung für die vollständige Zulassung, die Approbation, bestanden haben.
Für wen wird sie ausgestellt?
Die Berufserlaubnis richtet sich an Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, die ihre Ausbildung außerhalb der EU/des EWR abgeschlossen haben – also auch an Bewerberinnen und Bewerber aus Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und dem Kosovo. EU-Staatsangehörige mit einem EU-Abschluss (z. B. aus Kroatien oder Slowenien) erhalten die Approbation direkt im Rahmen der automatischen Anerkennung.
Welche Voraussetzungen gelten?
- Ein abgeschlossenes Medizin- oder Pharmaziestudium; ob der Abschluss dem deutschen gleichwertig ist, prüft die zuständige Behörde.
- Ein konkreter Arbeitsplatz in Deutschland (Arbeitsvertrag oder verbindliches Angebot eines Krankenhauses oder einer Apotheke).
- Deutschkenntnisse: allgemeinsprachliches Niveau B2 sowie die bestandene Fachsprachprüfung (C1) bei der Ärztekammer – in den meisten Bundesländern auch Voraussetzung für die Berufserlaubnis, nicht nur für die Approbation.
- Gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest) und ein einwandfreies Führungszeugnis.
Wer stellt die Berufserlaubnis aus?
Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde des Bundeslandes ausgestellt, in dem Sie arbeiten werden. Je nach Bundesland sind das Landesgesundheitsministerien, Landesämter für Gesundheit und Soziales (z. B. das LAGeSo in Berlin), Bezirksregierungen (z. B. die Regierung von Oberbayern) oder Landesprüfungsämter. Die Berufserlaubnis gilt ausschließlich im Gebiet des jeweiligen Bundeslandes und für die konkrete Arbeitsstelle. Welche Behörde für Ihr Bundesland zuständig ist, erfahren Sie in unserem Leitfaden zur Anerkennung.
Wie lange gilt sie?
Die Berufserlaubnis wird für maximal zwei Jahre ausgestellt – in der Regel zunächst für ein Jahr, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. In diesem Zeitraum sollten Sie die Kenntnisprüfung ablegen und die Approbation erhalten. Eine Verlängerung über zwei Jahre hinaus ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Was kostet sie?
Die Gebühr für die Ausstellung beträgt je nach Bundesland zwischen etwa 100 und 500 Euro. Hinzu kommen Kosten für beglaubigte Übersetzungen, die Fachsprachprüfung (350–500 Euro) und später die Kenntnisprüfung. Viele Krankenhäuser übernehmen einen Teil dieser Kosten – prüfen Sie die entsprechenden Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag.
Wie lange dauert das Verfahren?
Von der Einreichung vollständiger Unterlagen bis zur Erteilung der Erlaubnis vergehen in der Regel zwei bis sechs Monate; sind weitere Stellen beteiligt (z. B. die ZAB für die Bewertung des Abschlusses), kann es auch länger dauern. Der häufigste Grund für Verzögerungen sind unvollständige oder fehlerhaft beglaubigte Dokumente.
Welche Dokumente müssen beglaubigt sein?
Alle eingereichten Kopien – sowohl der Originale als auch der Übersetzungen – müssen beglaubigt sein; die Übersetzungen fertigt ein vereidigter Übersetzer für die deutsche Sprache an. Abschlusszeugnisse benötigen eine Apostille. Die zuständige Behörde verlangt häufig auch einen Studienplan mit Stundenangaben, Nachweise über Facharztweiterbildung und Berufserfahrung sowie einen tabellarischen Lebenslauf auf Deutsch.
Berufserlaubnis oder direkt Approbation?
Wenn Sie Zeit haben, den Gleichwertigkeitsbescheid abzuwarten und die Kenntnisprüfung noch vor der Einreise abzulegen, können Sie direkt die Approbation beantragen. In der Praxis erhalten die meisten Ärzte vom Westbalkan zunächst die Berufserlaubnis, beginnen zu arbeiten und zu verdienen und legen die Kenntnisprüfung dann in Deutschland ab – das ist der schnellere und finanziell einfachere Weg. Wie die Fachsprachprüfung abläuft und wie Sie sich darauf vorbereiten, erfahren Sie hier.
Quellen: Bundesärzteordnung (§ 10), Bundesapothekerordnung, anerkennung-in-deutschland.de.
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