Anerkennung des Abschlusses
Wählen Sie Ihren Beruf — wir erklären das Anerkennungsverfahren und bieten eine Dokumenten-Checkliste zum Abhaken.
Anerkennungsverfahren — Beruf und Bundesland wählen
Wählen Sie Ihren Beruf und das Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten — Sie erhalten das genaue Anerkennungsverfahren und die zuständige Behörde. Daten aus offiziellen deutschen Quellen.
Pflegefachfrau/Pflegefachmann
Zuständige Stelle: Zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes (z. B. Bezirksregierung in NRW, Regierungspräsidium in Baden-Württemberg). Rechtsgrundlage: Pflegeberufegesetz (PflBG).
Ablauf für Pflegefachkräfte
1. Antrag bei der zuständigen Behörde des gewählten Bundeslandes.
2. Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Ausbildung im Vergleich zur deutschen Referenzausbildung.
3. Ergebnis: volle Gleichwertigkeit → Anerkennungsbescheid; oder wesentliche Unterschiede → Defizitbescheid.
4. Ausgleichsmaßnahme (bei Drittstaaten i. d. R. Wahlrecht): Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang (Anpassungsmaßnahme).
5. Sprache: i. d. R. Nachweis allgemeines B2 (GER); vielfach zusätzlich Fachsprachprüfung für Gesundheitsberufe. Genaue Anforderung je nach Bundesland.
6. Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach bestandener Prüfung/Maßnahme und Sprachnachweis.
> Fristen und Gebühren variieren je nach Bundesland.
Dokumenten-Checkliste
0/13Informativ — die genaue Liste hängt vom Bundesland und Ihrer Situation ab. Wir helfen Ihnen, alles korrekt vorzubereiten.
Jetzt bewerben — wir helfen bei allemBrauchen Sie Hilfe bei der Anerkennung?
Wir übernehmen das gesamte Anerkennungsverfahren für Sie. Bewerben Sie sich.