Leitfaden für Kandidaten

Anerkennung des Abschlusses

Wählen Sie Ihren Beruf — wir erklären das Anerkennungsverfahren und bieten eine Dokumenten-Checkliste zum Abhaken.

Anerkennung nach Bundesland

Anerkennungsverfahren — Beruf und Bundesland wählen

Wählen Sie Ihren Beruf und das Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten — Sie erhalten das genaue Anerkennungsverfahren und die zuständige Behörde. Daten aus offiziellen deutschen Quellen.

Pflegefachfrau/Pflegefachmann

Zuständige Stelle: Zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes (z. B. Bezirksregierung in NRW, Regierungspräsidium in Baden-Württemberg). Rechtsgrundlage: Pflegeberufegesetz (PflBG).

Ablauf für Pflegefachkräfte

1. Antrag bei der zuständigen Behörde des gewählten Bundeslandes.

2. Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Ausbildung im Vergleich zur deutschen Referenzausbildung.

3. Ergebnis: volle Gleichwertigkeit → Anerkennungsbescheid; oder wesentliche Unterschiede → Defizitbescheid.

4. Ausgleichsmaßnahme (bei Drittstaaten i. d. R. Wahlrecht): Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang (Anpassungsmaßnahme).

5. Sprache: i. d. R. Nachweis allgemeines B2 (GER); vielfach zusätzlich Fachsprachprüfung für Gesundheitsberufe. Genaue Anforderung je nach Bundesland.

6. Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach bestandener Prüfung/Maßnahme und Sprachnachweis.

> Fristen und Gebühren variieren je nach Bundesland.

Dokumenten-Checkliste

0/13

Informativ — die genaue Liste hängt vom Bundesland und Ihrer Situation ab. Wir helfen Ihnen, alles korrekt vorzubereiten.

Jetzt bewerben — wir helfen bei allem

Brauchen Sie Hilfe bei der Anerkennung?

Wir übernehmen das gesamte Anerkennungsverfahren für Sie. Bewerben Sie sich.

Schreiben Sie uns per WhatsApp