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Blaue Karte EU für Deutschland – Voraussetzungen, Unterlagen und Rechte

20. September 20263 Min. Lesezeit
Blaue Karte EU für Deutschland – Voraussetzungen, Unterlagen und Rechte

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel, der zugleich zur Erwerbstätigkeit berechtigt – für Staatsangehörige von Ländern außerhalb der EU, die einen Hochschulabschluss besitzen und eine ihrer Qualifikation entsprechende Stelle haben. Für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker mit anerkanntem Abschluss ist die Blaue Karte EU in der Regel die gängigste und zugleich vorteilhafteste Rechtsgrundlage für die Arbeit in Deutschland. Die Voraussetzungen wurden mit der Reform vom November 2023 erheblich erleichtert.

Voraussetzungen

  • Ein in Deutschland anerkannter oder in Deutschland erworbener Hochschulabschluss; bei reglementierten Berufen (Ärzte) zusätzlich eine Berufszulassung – Approbation oder Berufserlaubnis.
  • Ein Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Stellenzusage mit einer Laufzeit von mindestens sechs Monaten.
  • Ein Bruttojahresgehalt von mindestens 50.700 Euro (2026) bzw. 45.934,20 Euro für Mangelberufe – zu denen auch Ärzte zählen – sowie für Personen, die ihren Abschluss in den letzten drei Jahren erworben haben; bei der niedrigeren Gehaltsschwelle ist außerdem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Die Beträge werden jeweils zum 1. Januar angepasst (2025: 48.300 bzw. 43.759,80 Euro) – bitte stets die aktuellen Werte prüfen.
  • Staatsangehörigkeit eines Drittstaates sowie das Fehlen von Versagungsgründen (z. B. strafrechtliche Verurteilungen).

Deutschkenntnisse sind keine formale Voraussetzung für die Blaue Karte EU als solche. Für Ärzte werden sie jedoch im Anerkennungsverfahren gefordert (B2 plus Fachsprachprüfung), und auch Arbeitgeber können entsprechende Kenntnisse verlangen.

Erforderliche Unterlagen

  • unterschriebener Arbeitsvertrag oder Stellenzusage mit dem entsprechenden Bruttogehalt sowie eine Kopie davon;
  • das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“, das der Arbeitgeber ausfüllt und das eine Tätigkeitsbeschreibung enthält, aus der hervorgeht, dass ein Hochschulabschluss erforderlich ist;
  • Hochschulzeugnis mit beglaubigter Übersetzung und Kopie bzw. Anerkennungsbescheid und Berufszulassung;
  • gültiger Reisepass und zwei biometrische Lichtbilder;
  • Nachweis einer Krankenversicherung;
  • ausgefüllter Antrag auf ein nationales Visum (über das VIDEX-Portal) sowie die Visumgebühr von 75 Euro; nach der Einreise fällt für die Ausstellung der Karte eine Gebühr von ca. 100 Euro an.

Der Antrag wird bei der deutschen Botschaft im Heimatland gestellt. Nach der Einreise nach Deutschland wird die Blaue Karte EU von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt.

Gültigkeitsdauer

Die Blaue Karte EU wird für die Laufzeit des Arbeitsvertrags zuzüglich drei Monaten ausgestellt, maximal jedoch für vier Jahre, mit der Möglichkeit der Verlängerung. Nach 27 Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung mit der Blauen Karte EU kann eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden – bei nachgewiesenen Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 bereits nach 21 Monaten.

Rechte des Karteninhabers

  • Reisefreiheit im Schengen-Raum.
  • Dieselben Arbeitnehmerrechte wie deutsche Beschäftigte – bei gleichen Steuern und Sozialabgaben.
  • Nach 12 Monaten die Möglichkeit, im vereinfachten Verfahren in ein anderes EU-Land zu wechseln, das die Blaue Karte EU ausstellt.
  • Arbeitgeberwechsel: in den ersten 12 Monaten der Ausländerbehörde zu melden, danach frei möglich.
  • Anspruch auf einen Integrationskurs.

Rechte der Familie

  • Ehegatten und minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) können gemeinsam mit dem Karteninhaber einreisen – der Antrag auf Familiennachzug wird beim selben Botschaftstermin gestellt.
  • Der Ehegatte des Karteninhabers muss für die Visumerteilung keine Deutschkenntnisse nachweisen.
  • Der Ehegatte erhält sofort uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang – in jedem Unternehmen und jedem Beruf.
  • Die Familie hat Anspruch auf einen Integrationskurs; die Kosten werden zu einem großen Teil vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übernommen.

Mehr zu den erforderlichen Unterlagen für den Familiennachzug erfahren Sie in unserem Artikel Familiennachzug nach Deutschland, und alles zum Thema Anerkennung des Arztabschlusses finden Sie in unserem Leitfaden zur Anerkennung.

Quellen: Bundesministerium des Innern, make-it-in-germany.com, belgrad.diplo.de.

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