Zum Inhalt springen
← Zurück zum BlogVerfahren & Dokumente

Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang für Pflegefachkräfte – wie die Prüfung abläuft und wie Sie den richtigen Weg wählen

20. September 20263 Min. Lesezeit
Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang für Pflegefachkräfte – wie die Prüfung abläuft und wie Sie den richtigen Weg wählen

Die meisten Pflegefachkräfte vom Westbalkan erhalten einen Bescheid über die teilweise Anerkennung ihrer Berufsqualifikation: Die zuständige Behörde stellt fest, dass zwischen der absolvierten Ausbildung und der deutschen dreijährigen Pflegeausbildung „wesentliche Unterschiede“ bestehen – häufig in den Bereichen psychiatrische Pflege, Geriatrie, Pädiatrie oder Pflegeplanung. Um die volle Anerkennung – die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (Berufsurkunde) – zu erhalten, müssen diese Unterschiede durch eine von zwei Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden. Die Wahl liegt dabei bei Ihnen – nicht beim Arbeitgeber.

Weg 1: Kenntnisprüfung

Die Kenntnisprüfung stellt fest, ob Sie über Kenntnisse auf dem Niveau der deutschen Abschlussprüfung für Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner verfügen. Sie besteht aus zwei Teilen:

  • Mündlicher Teil (45 bis 60 Minuten): Vor einer Prüfungskommission – bestehend aus einer Lehrkraft der Pflegeschule, einer Pflegefachkraft aus der Praxis und häufig einer Ärztin oder einem Arzt – erhalten Sie einen komplexen Patientenfall und erläutern den Pflegeprozess: Einschätzung, Planung, Maßnahmen und Evaluation. Dazu kommen Fragen aus Anatomie, Pharmakologie, Hygiene, Recht und Ethik. Die Prüfung findet auf Deutsch statt, ohne Hilfsmittel.
  • Praktischer Teil (60 bis 120 Minuten): In einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung übernehmen Sie die Versorgung eines oder zweier Patienten, planen die Pflege, führen sie vor der Kommission durch und begründen Ihr Handeln. Bewertet werden Fachkompetenz, Patientensicherheit, Kommunikation und Dokumentation.

Die Prüfung wird von zugelassenen Pflegeschulen oder Krankenhäusern in Absprache mit der zuständigen Behörde organisiert. Sie kann zweimal wiederholt werden. Die Prüfungsgebühr beträgt 300 bis 900 Euro; Vorbereitungskurse dauern in der Regel 4 bis 12 Wochen, laufen berufsbegleitend und kosten 1.000 bis 3.000 Euro – diese Kosten übernehmen die Krankenhäuser üblicherweise. Die Bestehensquote ist bei guter Vorbereitung hoch; ohne Vorbereitung scheitern die meisten nicht am Fachwissen, sondern an der Sprache und am deutschen Modell des Pflegeprozesses.

Weg 2: Anpassungslehrgang

Anstelle einer Prüfung arbeiten Sie unter Anleitung und nehmen an theoretischem Unterricht in den Bereichen teil, die im Bescheid als wesentliche Unterschiede ausgewiesen sind. Die Dauer legt der Bescheid fest: in der Regel 6 bis 12 Monate (in Berlin standardmäßig 6 Monate), gesetzlich maximal drei Jahre. Der Lehrgang besteht aus einem praktischen Teil auf Stationen, die die geforderten Bereiche abdecken (z. B. Rotation in die Psychiatrie oder Geriatrie), sowie aus einem theoretischen Teil mit mehreren hundert Unterrichtsstunden an einer Pflegeschule. Er schließt mit einem Abschlussgespräch ab, das keine Prüfung im strengen Sinne ist – wer regelmäßig am Programm teilgenommen hat und von der Praxisanleitung positiv beurteilt wurde, erhält die Bescheinigung.

Der Vorteil: weniger Prüfungsdruck und mehr Zeit für die Sprache. Der Nachteil: Es dauert länger bis zum vollen Gehalt, und Sie sind darauf angewiesen, dass die Einrichtung alle geforderten Rotationen anbieten kann.

Wie Sie den richtigen Weg wählen

  • Sie haben solide Deutschkenntnisse (gutes B2 oder besser), mehrere Jahre Berufserfahrung und einen Arbeitgeber, der die Vorbereitung finanziert → Kenntnisprüfung: schneller, in der Regel zwei bis vier Monate nach der Ankunft möglich.
  • Sie sind gerade erst angekommen, Ihr Deutsch liegt bei einem knappen B2 ohne Routine, und im Bescheid sind drei oder mehr Bereiche ausgewiesen → Anpassungslehrgang: der sicherere Weg.
  • In manchen Bundesländern empfiehlt die zuständige Behörde eine bestimmte Maßnahme; Sie können jedoch die andere beantragen. Der Arbeitgeber darf Sie zu keiner der beiden Maßnahmen zwingen – in der Praxis richtet sich das Angebot aber nach den betrieblichen Möglichkeiten. Fragen Sie daher vor der Vertragsunterzeichnung, was der Arbeitgeber konkret organisieren kann.

Was Sie während der Ausgleichsmaßnahme tun

Sie arbeiten als Pflegehilfskraft unter Aufsicht, auf Grundlage der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d AufenthG), mit einem entsprechend niedrigeren Gehalt (in der Regel P 5 oder P 6 TVöD-P). Mit der vollen Anerkennung wechseln Sie in die Entgeltgruppe P 7 oder P 8 – üblicherweise ab dem Monat, in dem Ihnen die Urkunde ausgestellt wird. Achten Sie darauf, dass dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt ist. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel Arbeitsvertrag in Deutschland.

Eine Vorbereitung, die sich lohnt

  • Lernen Sie das deutsche Modell des Pflegeprozesses (der Pflegeprozess in sechs Schritten) sowie Konzepte wie ABEDL und Bobath – das ist die Sprache der Prüfungskommission.
  • Üben Sie das mündliche Begründen: „Ich mache das, weil …“. Die Kommission bewertet Ihr Verständnis, nicht Ihre Redegeschwindigkeit.
  • Machen Sie sich mit der Dokumentation auf der Station und den gängigen Abkürzungen vertraut.
  • Nutzen Sie die Vorbereitungskurse, die Pflegeschulen oder Krankenhäuser anbieten, und bitten Sie um eine Probeprüfung.
  • Zögern Sie nicht: Die Ausgleichsmaßnahme muss abgeschlossen sein, solange die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung gültig ist – maximal drei Jahre.

Den gesamten Anerkennungsprozess nach Bundesland, mit zuständiger Behörde und erforderlichen Unterlagen, finden Sie in unserem Leitfaden zur Anerkennung. Häufig gestellte Fragen beantwortet der Artikel Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland.

Quellen: Pflegeberufegesetz (§§ 40–41), Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (§ 45), anerkennung-in-deutschland.de, zuständige Behörden Berlin (LAGeSo) und Bayern.

Bewerberinnen und Bewerber, die wir vermitteln, unterstützen wir bei der Wahl der richtigen Maßnahme – und wir arbeiten gezielt mit Arbeitgebern zusammen, die die Vorbereitung finanzieren und die Prüfung organisieren. Erfahren Sie mehr über unsere Arbeitsweise.

TeilenWhatsAppViberFacebookEmail
Kostenloser Check

Wird Ihr Abschluss in Deutschland anerkannt?

Drei Fragen – und Sie erhalten eine Einschätzung zur Anerkennung und den Weg zur Stelle für Ihr Land und Ihren Beruf.

Abschluss prüfen

Füllen Sie die kurze Bewerbung aus – wir melden uns mit einem konkreten Plan für Ihre Situation. Jetzt bewerben →