Anerkennung und Visum für Pflegekräfte aus Drittstaaten – Ablauf, Dauer und Ihre Rolle als Arbeitgeber

Die meisten Verzögerungen bei der Einstellung internationaler Pflegekräfte entstehen nicht bei der Suche, sondern im Verfahren danach: Anerkennung, Visum, Ausgleichsmaßnahme. Wer die Schritte kennt und die eigenen Beiträge früh liefert, verkürzt die Zeit bis zum ersten Arbeitstag um Monate. Dieser Beitrag beschreibt den Ablauf aus Arbeitgebersicht.
Schritt 1: Antrag auf Anerkennung
Die Pflegekraft stellt – meist noch im Heimatland, mit unserer Unterstützung – den Antrag auf Anerkennung als Pflegefachfrau/Pflegefachmann bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem sie arbeiten wird (z. B. LAGeSo Berlin, Regierung von Oberbayern, Bezirksregierungen in NRW). Beigefügt werden beglaubigte Übersetzungen der Zeugnisse und Stundenpläne, Nachweise über die Berufserfahrung, ein Lebenslauf und der Nachweis über einen konkreten Arbeitsplatz. Gesetzlich soll die Behörde innerhalb von drei bis vier Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen entscheiden; in der Praxis sind je nach Bundesland drei bis neun Monate realistisch.
Ihr Beitrag: ein unterschriebener Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot. Ohne konkreten Arbeitsplatz nehmen viele Behörden den Antrag nicht an.
Schritt 2: Bescheid – fast immer mit Ausgleichsmaßnahme
Für Abschlüsse vom Westbalkan stellt die Behörde in der Regel „wesentliche Unterschiede“ fest und erteilt einen Defizitbescheid: Die Pflegekraft muss entweder eine Kenntnisprüfung (mündlich-praktische Prüfung an einer Pflegeschule oder in einer Klinik) oder einen Anpassungslehrgang (meist sechs bis zwölf Monate, Theorie an einer Pflegeschule plus Praxis auf den im Bescheid genannten Stationen) absolvieren. Die Wahl liegt bei der Pflegekraft; in der Praxis entscheidet, was der Arbeitgeber organisieren kann.
Ihr Beitrag: Kooperation mit einer Pflegeschule, die Vorbereitungskurse und die Prüfung anbietet, oder ein Einarbeitungskonzept für den Anpassungslehrgang mit Praxisanleitung. Viele Träger schließen dafür Rahmenverträge mit Bildungsträgern; die Kosten (1.000 bis 3.500 Euro je Person) übernehmen die meisten Arbeitgeber und können sie über die Förderung „Faire Integration“ oder Landesprogramme teilweise refinanzieren.
Schritt 3: Visum
Mit dem Defizitbescheid beantragt die Pflegekraft das Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d AufenthG); mit vollständiger Anerkennung direkt den Aufenthaltstitel für Fachkräfte (§ 18a). Erforderlich sind Sprachnachweis B2, Arbeitsvertrag und Ihre Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis – das Formular der Bundesagentur für Arbeit, ohne das keine Zustimmung erteilt wird. Die Botschaften in Belgrad, Sarajevo, Podgorica, Skopje und Pristina vergeben Termine für Fachkräfte vorrangig; die Wartezeit liegt zwischen wenigen Wochen und einigen Monaten.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG): Sie beantragen als Arbeitgeber bei Ihrer Ausländerbehörde die Vorabzustimmung; die Behörde holt die Anerkennung und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit innerhalb gesetzlicher Fristen ein, und die Botschaft muss innerhalb von drei Wochen einen Termin anbieten. Gebühr: 411 Euro je Person. Nach unserer Erfahrung verkürzt das Verfahren die Gesamtdauer um zwei bis vier Monate und lohnt sich fast immer – wir bereiten die Unterlagen vor, Sie reichen sie ein.
Schritt 4: Einreise und Beschäftigung während der Anerkennung
Bis zur vollen Anerkennung arbeitet die Pflegekraft als Pflegehilfskraft unter Anleitung (Vergütung meist P 5/P 6 TVöD-P oder vergleichbar) und absolviert parallel die Ausgleichsmaßnahme. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 16d ist auf 24 Monate befristet und um weitere 12 Monate verlängerbar. Mit der Urkunde als Pflegefachfrau/Pflegefachmann erfolgen die Umgruppierung (P 7/P 8) und der Wechsel in den Aufenthaltstitel für Fachkräfte.
Ihr Beitrag: Praxisanleitung, Freistellung für Kurstage, ein realistischer Dienstplan im ersten halben Jahr. Träger, die das ernst nehmen, erreichen bei der Kenntnisprüfung Bestehensquoten von über 90 Prozent.
Ärztinnen und Ärzte
Der Weg ist analog: Antrag auf Approbation bei der Landesbehörde, Fachsprachprüfung C1 bei der Ärztekammer, Berufserlaubnis (§ 10 BÄO) für bis zu zwei Jahre als Brücke, Kenntnisprüfung (Niveau M3), dann Approbation. Ärztinnen und Ärzte erhalten meist die Blaue Karte EU (Gehaltsschwelle 2026: 45.934,20 Euro im Mangelberuf). Die Zeit mit Berufserlaubnis wird in den meisten Kammerbezirken auf die Weiterbildung angerechnet.
Realistische Gesamtdauer
- Kandidatin mit B2 und vollständigen Unterlagen: 4 bis 8 Monate bis zum ersten Arbeitstag, weitere 6 bis 12 Monate bis zur vollen Anerkennung.
- Kandidatin ohne Deutschkenntnisse: 12 bis 18 Monate Sprachkurs im Heimatland, parallel Anerkennungsantrag; Einreise nach B2.
Die häufigsten Verzögerungen sind unvollständige Unterlagen, fehlende Arbeitgeberformulare und Termine bei der Ausländerbehörde. Alle drei lassen sich planen.
Wie wir den Prozess für Sie steuern und welche Unterlagen wir vorbereiten, lesen Sie auf unserer Seite für Arbeitgeber und im Beitrag Pflegekräfte vom Westbalkan gewinnen. Die zuständigen Behörden je Bundesland und Beruf finden Sie in unserem Anerkennungs-Leitfaden.
Quellen: Pflegeberufegesetz (§ 40 ff.), Aufenthaltsgesetz (§ 16d, § 18a, § 18g, § 81a), Beschäftigungsverordnung, Bundesagentur für Arbeit, anerkennung-in-deutschland.de.
Sie suchen medizinisches Personal? Anfrage senden →


