Arbeitsvisum für Deutschland – die wichtigsten Informationen und erforderliche Unterlagen

Das nationale Visum (Visum D) ist ein Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland zu einem bestimmten Zweck – in diesem Fall zur Aufnahme einer Beschäftigung. Es wird für einen Zeitraum von drei bis zwölf Monaten ausgestellt und nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in einen Aufenthaltstitel umgewandelt. Für medizinisches Fachpersonal ist das Arbeitsvisum der letzte Schritt vor dem Umzug – nach der Anerkennung der Berufsqualifikation und dem Abschluss eines Arbeitsvertrags.
Grundlegende Unterlagen
- gültiger Reisepass (mit ausreichend freien Seiten und einer Gültigkeit, die über den geplanten Aufenthalt hinausreicht) sowie zwei Kopien;
- zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge auf ein nationales Visum, einschließlich der Belehrung nach § 54 AufenthG – der Antrag wird online über das VIDEX-Portal ausgefüllt und ausgedruckt;
- zwei aktuelle biometrische Lichtbilder;
- Bearbeitungsgebühr von 75 Euro, die in Bosnien und Herzegowina in Konvertibler Mark entrichtet wird (ca. 150 KM).
Zusätzlich, im Original und in zwei Kopien
- unterzeichneter Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot eines konkreten Arbeitgebers in Deutschland, nicht älter als sechs Monate. Der Vertrag muss vollständige Angaben zum Arbeitgeber und zur beschäftigten Person enthalten (Vor- und Nachname, Firmenname und -anschrift, Kontaktdaten) sowie Angaben zum Arbeitsverhältnis: Vertragsart, Bruttogehalt, Arbeitszeit, Jahresurlaub und Zusatzleistungen;
- das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“, das der Arbeitgeber ausfüllt – auf dieser Grundlage erteilt die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung;
- für reglementierte Berufe (Pflegefachkräfte, Ärzte, Physiotherapeuten): Anerkennungsbescheid oder Nachweis über die Einleitung des Anerkennungsverfahrens (für das sogenannte Anerkennungsvisum nach § 16d AufenthG) sowie ein Zertifikat über Deutschkenntnisse auf dem geforderten Niveau (in der Regel B2);
- Lebenslauf und Nachweise über bisherige Berufserfahrung, sofern die Botschaft diese anfordert.
Terminvereinbarung und Ablauf des Verfahrens
Die Terminvereinbarung ist kostenlos und erfolgt ausschließlich über die Website der zuständigen Botschaft – in Belgrad, Sarajevo, Podgorica, Skopje oder Pristina. Bezahlen Sie niemals Vermittler für einen Termin. Bei qualifizierten Fachkräften mit anerkanntem Abschluss sind die Wartezeiten in der Regel am kürzesten. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber in Deutschland bei der Ausländerbehörde ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) einleiten, wodurch sich die Fristen weiter verkürzen.
Im Einzelfall kann die Botschaft weitere Unterlagen anfordern. Antragstellerinnen und Antragsteller sind nach § 82 Abs. 1 AufenthG verpflichtet, am Verfahren mitzuwirken; werden angeforderte Dokumente nicht eingereicht, kann der Antrag abgelehnt werden. Aktuelle Merkblätter mit der genauen Dokumentenliste veröffentlichen die Deutsche Botschaft Sarajevo und die Deutsche Botschaft Belgrad – prüfen Sie diese kurz vor Ihrem Termin, da sich die Listen immer wieder ändern.
Fachkräfte ohne anerkannte Qualifikation
Wer keine in Deutschland anerkannte Berufsqualifikation besitzt, kann über die Westbalkanregelung ein Arbeitsvisum beantragen – hierfür genügt ein verbindliches Arbeitsplatzangebot. Für medizinisches Fachpersonal ist die Anerkennung der Berufsqualifikation jedoch der lohnendere Weg – lesen Sie dazu unseren Leitfaden zur Anerkennung.
Bewerberinnen und Bewerber, die wir vermitteln, erhalten von uns umfassende Unterstützung bei der Zusammenstellung der Visumunterlagen und werden bis zum Botschaftstermin begleitet. Erfahren Sie, wie der gesamte Prozess abläuft.
Fragen zu Visum und Unterlagen? Stellen Sie sie live.
Beim Online-Infotag erklären wir den ganzen Weg – Sprache, Anerkennung, Arbeit, Visum und Umzug – und beantworten Ihre Fragen.
Füllen Sie die kurze Bewerbung aus – wir melden uns mit einem konkreten Plan für Ihre Situation. Jetzt bewerben →


