Anmeldung – Wohnsitz in Deutschland Schritt für Schritt anmelden

Die Anmeldung des Wohnsitzes ist der erste offizielle Schritt nach der Ankunft in Deutschland – und alles andere hängt davon ab: Steueridentifikationsnummer, Sozialversicherung, Bankkonto, Aufenthaltstitel und sogar der Mobilfunkvertrag. Das Gesetz schreibt vor, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug anmelden. In der Praxis sind Termine in größeren Städten oft schwer zu bekommen, weshalb Sie so früh wie möglich einen Termin buchen sollten – am besten noch, bevor Sie einziehen. Eine Verspätung wegen fehlender Termine wird zwar nicht bestraft, aber ohne die Meldebescheinigung kommen Sie bei vielen Stellen nicht weiter.
Wo melden Sie sich an?
Bei der Meldebehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde – je nach Ort heißt sie Bürgeramt, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt oder Kundenzentrum. Termine werden online über das jeweilige Stadtportal gebucht. In Berlin, München und Hamburg empfiehlt es sich, an allen Standorten nach freien Terminen zu suchen, nicht nur am nächstgelegenen. Manche Städte bieten in den Morgenstunden auch Sprechzeiten ohne Termin an; in kleineren Gemeinden kann man in der Regel einfach vorbeikommen.
Was bringen Sie mit?
- Reisepass (mit Visum oder Aufenthaltstitel);
- Wohnungsgeberbestätigung – eine Bestätigung des Vermieters, dass Sie eingezogen sind, mit Einzugsdatum und Adresse; ein Mietvertrag allein reicht nicht aus. Bei einer Unterkunft des Krankenhauses stellt dieses die Bestätigung aus; wohnen Sie zur Untermiete bei Freunden, unterschreibt der Hauptmieter;
- ausgefülltes Anmeldeformular (auf der Website der Stadt abrufbar);
- für Familien: Reisepässe aller Familienmitglieder, internationale Heiratsurkunde sowie Geburtsurkunden der Kinder (mit Übersetzung oder als mehrsprachiger Auszug).
Die Anmeldung ist kostenlos. Direkt vor Ort erhalten Sie die Meldebescheinigung – lassen Sie sich gleich zwei Exemplare ausstellen. Sie ist der Schlüssel für alle weiteren Schritte.
Was kommt nach der Anmeldung per Post?
- Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) – eine elfstellige Nummer, die das Bundeszentralamt für Steuern innerhalb von zwei bis vier Wochen zusendet. Ihr Arbeitgeber benötigt sie für die Gehaltsabrechnung. Solange sie noch nicht vorliegt, wird Ihr Gehalt nach der ungünstigsten Steuerklasse VI berechnet; die Differenz wird erstattet, sobald Sie die Nummer nachreichen.
- Sozialversicherungsnummer – wird von der Deutschen Rentenversicherung vergeben, nachdem Ihr Arbeitgeber Sie erstmals angemeldet hat. Bewahren Sie das Schreiben gut auf – die Nummer gilt ein Leben lang.
- Krankenversicherungskarte (elektronische Gesundheitskarte) – von der gewählten Krankenkasse, in der Regel innerhalb von zwei Wochen; bis dahin stellt die Kasse eine vorläufige Bescheinigung aus.
- Schreiben zum Rundfunkbeitrag – der Beitragsservice erfasst Sie automatisch auf Grundlage der Meldedaten. Mehr dazu lesen Sie im Artikel Pflichtausgaben und erwartete Zahlungen in Deutschland.
- Schreiben zur Kirchensteuer: Haben Sie im Anmeldeformular eine Konfession angegeben (katholisch oder evangelisch), zahlen Sie 8 bis 9 Prozent Ihrer Lohnsteuer als Kirchensteuer. Die orthodoxe Kirche nimmt an diesem System nicht teil – lassen Sie das Feld leer oder tragen Sie „ohne“ ein.
Name am Briefkasten
In Deutschland wird Post nur zugestellt, wenn der richtige Name am Briefkasten steht. Bringen Sie daher gleich am ersten Tag Ihren Namen am Briefkasten und an der Klingel an – andernfalls gehen Steuer-ID, Krankenversicherungskarte und Schreiben der Ausländerbehörde als unzustellbar zurück.
Ummeldung und Abmeldung
Bei jedem Adresswechsel müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen am neuen Wohnort ummelden; die Abmeldung aus der alten Wohnung erfolgt dabei automatisch. Beim Wegzug aus Deutschland ist eine Abmeldung erforderlich – ohne sie laufen Rundfunkbeitrag und Versicherungspflichten weiter.
Eine Abmeldung des Wohnsitzes in Serbien oder Bosnien und Herzegowina vor der Ausreise ist nicht zwingend erforderlich; prüfen Sie aber, welche Auswirkungen sie auf Ihren Krankenversicherungsschutz im Heimatland hat.
Anmeldung, Kontoeröffnung und Wahl der Krankenkasse sind die ersten Schritte, bei denen wir jede Kandidatin und jeden Kandidaten in der Regel schon in der ersten Woche begleiten. Erfahren Sie mehr über unsere Unterstützung nach dem Umzug und lesen Sie für den weiteren Verlauf des ersten Monats unseren Artikel über die ersten 30 Tage.
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