Pflegefachfrau/-mann – Saarland
Wählen Sie Ihren Beruf und das Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten – Sie sehen den genauen Ablauf des Anerkennungsverfahrens und die zuständige Behörde. Die Angaben stammen aus offiziellen deutschen Quellen.
Zuständige Behörde
Landesamt für Soziales – Referat E1, Zentralstelle für nichtakademische Gesundheitsfachberufe
Verfahrensablauf
1. Antragstellung (online oder per Post).
2. Eingangsbestätigung (innerhalb eines Monats).
3. Gleichwertigkeitsprüfung – oder Verzicht darauf und direkt eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang (die Entscheidung ist endgültig).
4. Prüfung von Zuverlässigkeit, gesundheitlicher Eignung und Sprachkenntnissen.
5. Bescheid spätestens nach 4 Monaten.
6. Ausgleichsmaßnahme, falls nötig: Bei Abschlüssen aus Drittstaaten kann meist zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang (unter Anleitung einer Pflegefachkraft) gewählt werden.
Sprachkenntnisse
Deutsch B2; in den meisten Bundesländern zusätzlich Fachsprachprüfung (nicht bei Muttersprache Deutsch oder Ausbildung auf Deutsch); sonst genügt ein Sprachzertifikat
Gebühren
Verfahren 25–845 € (je nach Bundesland)
Dauer
bis zu 4 Monate
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Nachweis über eine Namensänderung (falls zutreffend)
- Lebenslauf
- Nachweis der Berufsqualifikation (Abschlusszeugnisse, Diplome)
- Nachweis über Inhalt und Dauer der Ausbildung (Diploma Supplement oder Fächer- und Notenübersicht)
- Nachweise über die Berufserfahrung
- Nachweis der Absicht, in Deutschland zu arbeiten
- Nachzureichen (den Zeitpunkt nennt die zuständige Behörde): Führungszeugnis aus dem Herkunftsland (manche Behörden verlangen zusätzlich eines aus Deutschland), ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (beide höchstens 3 Monate alt), Sprachzertifikat
Alle Unterlagen müssen von vereidigten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern ins Deutsche übersetzt werden.
Die Informationen stammen aus offiziellen deutschen Quellen und werden regelmäßig geprüft. Rechtsverbindlich ist im Einzelfall allein die Auskunft der zuständigen Behörde des Bundeslandes. World Healthcare Recruitment begleitet Sie durch das gesamte Verfahren.
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