Zum Inhalt springen
Anerkennung nach Bundesland

Pflegefachfrau/-mann – Niedersachsen

Wählen Sie Ihren Beruf und das Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten – Sie sehen den genauen Ablauf des Anerkennungsverfahrens und die zuständige Behörde. Die Angaben stammen aus offiziellen deutschen Quellen.

Zuständige Behörde

Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Team 4SL3

Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg4SL3@ls.niedersachsen.de04131 15-0Offizielle Quelle

Verfahrensablauf

1. Antragstellung (online oder per Post).

2. Eingangsbestätigung (innerhalb eines Monats).

3. Gleichwertigkeitsprüfung – oder Verzicht darauf und direkt eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang (die Entscheidung ist endgültig).

4. Prüfung von Zuverlässigkeit, gesundheitlicher Eignung und Sprachkenntnissen.

5. Bescheid spätestens nach 4 Monaten.

6. Ausgleichsmaßnahme, falls nötig: Bei Abschlüssen aus Drittstaaten kann meist zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang (unter Anleitung einer Pflegefachkraft) gewählt werden.

Sprachkenntnisse

Deutsch B2; in den meisten Bundesländern zusätzlich Fachsprachprüfung (nicht bei Muttersprache Deutsch oder Ausbildung auf Deutsch); sonst genügt ein Sprachzertifikat

Gebühren

Verfahren 25–845 € (je nach Bundesland)

Dauer

bis zu 4 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • Nachweis über eine Namensänderung (falls zutreffend)
  • Lebenslauf
  • Nachweis der Berufsqualifikation (Abschlusszeugnisse, Diplome)
  • Nachweis über Inhalt und Dauer der Ausbildung (Diploma Supplement oder Fächer- und Notenübersicht)
  • Nachweise über die Berufserfahrung
  • Nachweis der Absicht, in Deutschland zu arbeiten
  • Nachzureichen (den Zeitpunkt nennt die zuständige Behörde): Führungszeugnis aus dem Herkunftsland (manche Behörden verlangen zusätzlich eines aus Deutschland), ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (beide höchstens 3 Monate alt), Sprachzertifikat

Alle Unterlagen müssen von vereidigten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern ins Deutsche übersetzt werden.

Zuletzt anhand der offiziellen Quelle geprüft: 02.11.2026Offizielle Quelle ↗

Die Informationen stammen aus offiziellen deutschen Quellen und werden regelmäßig geprüft. Rechtsverbindlich ist im Einzelfall allein die Auskunft der zuständigen Behörde des Bundeslandes. World Healthcare Recruitment begleitet Sie durch das gesamte Verfahren.

← Anerkennungsverfahren – Beruf und Bundesland wählen

Brauchen Sie Hilfe bei der Anerkennung?

Wir begleiten Sie durch das gesamte Anerkennungsverfahren – von der Übersetzung bis zur endgültigen Anerkennung.

Bis 5 MB. Die Datei geht direkt an unser Team – so müssen wir die Unterlagen nicht erst per E-Mail anfordern.