Arzt/Ärztin – Hessen
Wählen Sie Ihren Beruf und das Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten – Sie sehen den genauen Ablauf des Anerkennungsverfahrens und die zuständige Behörde. Die Angaben stammen aus offiziellen deutschen Quellen.
Zuständige Behörde
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) – Dezernat IV.2
Verfahrensablauf
1. Antragstellung bei der zuständigen Behörde (online, per Post oder persönlich).
2. Eingangsbestätigung innerhalb eines Monats.
3. Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Qualifikation.
4. Prüfung der persönlichen Voraussetzungen – Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung, Sprachkenntnisse.
5. Bescheid spätestens nach 4 Monaten.
6. Ausgleichsmaßnahme, falls die Qualifikation nicht gleichwertig ist: bei Abschlüssen aus Drittstaaten die Kenntnisprüfung.
7. Nach erfolgreich abgeschlossener Maßnahme wird die Approbation erteilt.
Sprachkenntnisse
Deutsch B2 (Allgemeinsprache) und in der Regel Fachsprachprüfung auf C1-Niveau
Gebühren
Approbation 100–850 € + Fachsprachprüfung ca. 400–600 € (je nach Bundesland)
Dauer
bis zu 4 Monate
Approbation (unbeschränkte Zulassung)
Die Approbation ist die unbeschränkte staatliche Zulassung zur selbstständigen Berufsausübung – mit denselben Rechten, wie sie in Deutschland ausgebildete Kolleginnen und Kollegen haben. Sie wird erteilt, wenn die Qualifikation als gleichwertig anerkannt ist (gegebenenfalls nach bestandener Kenntnisprüfung).
Berufserlaubnis (befristete Erlaubnis)
Die Berufserlaubnis ist eine befristete, eingeschränkte Erlaubnis: Sie gestattet die Tätigkeit unter Aufsicht einer approbierten Person in einem festgelegten Bereich. Sie kann auch dazu dienen, sich vor der Approbation auf eine Ausgleichsmaßnahme vorzubereiten.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Nachweis über eine Namensänderung (falls zutreffend)
- Lebenslauf
- Nachweis der Berufsqualifikation (Abschlusszeugnisse, Diplome)
- Nachweis über Inhalt und Dauer der Ausbildung (Diploma Supplement oder Fächer- und Notenübersicht)
- Nachweise über die Berufserfahrung
- Nachweis, dass Sie den Beruf im Ausbildungsland ausüben dürfen
- Nachweis der Absicht, in Deutschland zu arbeiten
- Nachzureichen (den Zeitpunkt nennt die zuständige Behörde): Führungszeugnis aus dem Herkunftsland (manche Behörden verlangen zusätzlich eines aus Deutschland), ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (beide höchstens 3 Monate alt), Sprachzertifikat
Alle Unterlagen müssen von vereidigten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern ins Deutsche übersetzt werden.
Die Informationen stammen aus offiziellen deutschen Quellen und werden regelmäßig geprüft. Rechtsverbindlich ist im Einzelfall allein die Auskunft der zuständigen Behörde des Bundeslandes. World Healthcare Recruitment begleitet Sie durch das gesamte Verfahren.
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