Physiotherapeut/in – Sachsen
Wählen Sie Ihren Beruf und das Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten – Sie sehen den genauen Ablauf des Anerkennungsverfahrens und die zuständige Behörde. Die Angaben stammen aus offiziellen deutschen Quellen.
Zuständige Behörde
Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen)
Verfahrensablauf
1. Antragstellung.
2. Eingangsbestätigung (innerhalb eines Monats).
3. Gleichwertigkeitsprüfung – die Physiotherapie ist kein harmonisierter Beruf im Sinne der EU-Richtlinie; deshalb wird immer im Einzelfall geprüft (bei Abschlüssen aus der EU ebenso wie aus Drittstaaten).
4. Prüfung von Zuverlässigkeit, gesundheitlicher Eignung und Sprachkenntnissen.
5. Bescheid spätestens nach 4 Monaten.
6. Ausgleichsmaßnahme, falls nötig: ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung.
Am Ende steht die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (keine Approbation – diese gibt es nur für Ärzte und Apotheker).
Sprachkenntnisse
Deutsch B2; in Bayern und Nordrhein-Westfalen fachbezogenes B2 (in Bayern meist mit Fachsprachprüfung)
Gebühren
Verfahren 25–845 € (je nach Bundesland)
Dauer
bis zu 4 Monate
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Nachweis über eine Namensänderung (falls zutreffend)
- Lebenslauf
- Nachweis der Berufsqualifikation (Abschlusszeugnisse, Diplome)
- Nachweis über Inhalt und Dauer der Ausbildung (Diploma Supplement oder Fächer- und Notenübersicht)
- Nachweise über die Berufserfahrung
- Nachweis der Absicht, in Deutschland zu arbeiten
- Nachzureichen (den Zeitpunkt nennt die zuständige Behörde): Führungszeugnis aus dem Herkunftsland oder aus Deutschland, ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (beide höchstens 3 Monate alt), Sprachzertifikat
Alle Unterlagen müssen von vereidigten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern ins Deutsche übersetzt werden.
Die Informationen stammen aus offiziellen deutschen Quellen und werden regelmäßig geprüft. Rechtsverbindlich ist im Einzelfall allein die Auskunft der zuständigen Behörde des Bundeslandes. World Healthcare Recruitment begleitet Sie durch das gesamte Verfahren.
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