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Anerkennung nach Bundesland

Apotheker/in – Berlin

Wählen Sie Ihren Beruf und das Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten – Sie sehen den genauen Ablauf des Anerkennungsverfahrens und die zuständige Behörde. Die Angaben stammen aus offiziellen deutschen Quellen.

Zuständige Behörde

LAGeSo Berlin – Landesprüfungsamt (Ref. IV A 2, akademische Heilberufe)

Turmstraße 21, 10559 Berlinbqfg@lageso.berlin.de030 90229-0Offizielle Quelle

Verfahrensablauf

1. Antragstellung bei der zuständigen Behörde (online, per Post oder persönlich).

2. Eingangsbestätigung innerhalb eines Monats.

3. Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Qualifikation.

4. Prüfung der persönlichen Voraussetzungen – Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung, Sprachkenntnisse.

5. Bescheid spätestens nach 4 Monaten.

6. Ausgleichsmaßnahme, falls die Qualifikation nicht gleichwertig ist: bei Abschlüssen aus Drittstaaten die Kenntnisprüfung.

7. Nach erfolgreich abgeschlossener Maßnahme wird die Approbation erteilt.

Sprachkenntnisse

Deutsch B2 (Allgemeinsprache) und in der Regel Fachsprachprüfung auf C1-Niveau

Gebühren

Approbation 60–850 € + Fachsprachprüfung 250–400 € (je nach Bundesland)

Dauer

bis zu 4 Monate

Approbation (unbeschränkte Zulassung)

Die Approbation ist die unbeschränkte staatliche Zulassung zur selbstständigen Berufsausübung – mit denselben Rechten, wie sie in Deutschland ausgebildete Kolleginnen und Kollegen haben. Sie wird erteilt, wenn die Qualifikation als gleichwertig anerkannt ist (gegebenenfalls nach bestandener Kenntnisprüfung).

Berufserlaubnis (befristete Erlaubnis)

Die Berufserlaubnis ist eine befristete, eingeschränkte Erlaubnis: Sie gestattet die Tätigkeit unter Aufsicht einer approbierten Person in einem festgelegten Bereich. Sie kann auch dazu dienen, sich vor der Approbation auf eine Ausgleichsmaßnahme vorzubereiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • Nachweis über eine Namensänderung (falls zutreffend)
  • Lebenslauf
  • Nachweis der Berufsqualifikation (Abschlusszeugnisse, Diplome)
  • Nachweis über Inhalt und Dauer der Ausbildung (Diploma Supplement oder Fächer- und Notenübersicht)
  • Nachweise über die Berufserfahrung
  • Nachweis, dass Sie den Beruf im Ausbildungsland ausüben dürfen
  • Nachweis der Absicht, in Deutschland zu arbeiten
  • Nachzureichen (den Zeitpunkt nennt die zuständige Behörde): Führungszeugnis aus dem Herkunftsland (manche Behörden verlangen zusätzlich eines aus Deutschland), ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (beide höchstens 3 Monate alt), Sprachzertifikat

Alle Unterlagen müssen von vereidigten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern ins Deutsche übersetzt werden.

Zuletzt anhand der offiziellen Quelle geprüft: 02.11.2026Offizielle Quelle ↗

Die Informationen stammen aus offiziellen deutschen Quellen und werden regelmäßig geprüft. Rechtsverbindlich ist im Einzelfall allein die Auskunft der zuständigen Behörde des Bundeslandes. World Healthcare Recruitment begleitet Sie durch das gesamte Verfahren.

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Bis 5 MB. Die Datei geht direkt an unser Team – so müssen wir die Unterlagen nicht erst per E-Mail anfordern.