Anerkennung nach Bundesland

Pflegefachfrau/-mann — Sachsen-Anhalt

Wählen Sie Ihren Beruf und das Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten — Sie erhalten das genaue Anerkennungsverfahren und die zuständige Behörde. Daten aus offiziellen deutschen Quellen.

Zuständige Behörde

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) – Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (nichtakademische)

Organ od 1.4.2026. prešao iz Landesverwaltungsamt u novi LAS. Opšti email PROVERITI na las.sachsen-anhalt.de (izvor ga ne navodi; telefon je zadržan iz prethodnog perioda — „usluge dostupne postojećim kanalima“). Telefonski termini: uto/čet 9–12 i 13–15:30.

Hansering 15, 06108 Halle (Saale); pošta: Maxim-Gorki-Str. 7, 06114 Halle (Saale)0345 514-3275Offizielle Quelle

Verfahrensablauf

1. Antragstellung (online/per Post).

2. Empfangsbestätigung (bis 1 Monat).

3. Gleichwertigkeitsprüfung.

4. Prüfung von Eignung, Gesundheit, Sprache.

5. Bescheid spätestens nach 4 Monaten.

6. Ausgleichsmaßnahme falls nötig: für Gesundheitsberufe aus Drittstaaten ist die Kenntnisprüfung die Regel; alternativ Anpassungslehrgang (unter Aufsicht einer registrierten Pflegefachkraft).

Sprachkenntnisse

allgemein B2 + Fachsprachprüfung; Ausnahme: bei deutschsprachiger Ausbildung. *(Genaues Niveau der Fachsprachprüfung für Pflege — bei der Behörde prüfen.)*

Gebühren

Verfahren 25–430 €

Dauer

bis 4 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Identitätsnachweis (Reisepass / Personalausweis)
  • Nachweis über Namensänderung (falls zutreffend)
  • Lebenslauf
  • Nachweis der beruflichen Qualifikation (Diplome)
  • Nachweis über Inhalt und Dauer der Ausbildung (Diploma Supplement / Transcript)
  • Nachweis über Berufserfahrung
  • Nachweis der Absicht, in Deutschland zu arbeiten
  • Nachträglich (innerhalb von 3 Monaten): Führungszeugnis (aus Deutschland und Herkunftsland), ärztliches Gesundheitszeugnis (max. 3 Monate alt), Sprachzertifikat

> Alle Unterlagen müssen von vereidigten/ermächtigten Übersetzern ins Deutsche übersetzt werden.

Letzte Prüfung gemäß offizieller Quelle: 14.7.2026Offizielle Quelle

Die Informationen stammen aus offiziellen deutschen Quellen und werden regelmäßig geprüft. Rechtsverbindlich ist im Einzelfall die zuständige Behörde des Bundeslandes. WHR begleitet Sie durch das gesamte Verfahren.

Anerkennungsverfahren — Beruf und Bundesland wählen

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Wir begleiten Sie durch das gesamte Anerkennungsverfahren — von der Übersetzung bis zur endgültigen Anerkennung.

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