Pflegefachfrau/-mann — Bayern
Wählen Sie Ihren Beruf und das Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten — Sie erhalten das genaue Anerkennungsverfahren und die zuständige Behörde. Daten aus offiziellen deutschen Quellen.
Zuständige Behörde
Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP) – Anerkennungsverfahren
Verfahrensablauf
1. Antragstellung (online/per Post).
2. Empfangsbestätigung (bis 1 Monat).
3. Gleichwertigkeitsprüfung.
4. Prüfung von Eignung, Gesundheit, Sprache.
5. Bescheid spätestens nach 4 Monaten.
6. Ausgleichsmaßnahme falls nötig: für Gesundheitsberufe aus Drittstaaten ist die Kenntnisprüfung die Regel; alternativ Anpassungslehrgang (unter Aufsicht einer registrierten Pflegefachkraft).
Sprachkenntnisse
allgemein B2 + Fachsprachprüfung; Ausnahme: bei deutschsprachiger Ausbildung. *(Genaues Niveau der Fachsprachprüfung für Pflege — bei der Behörde prüfen.)*
Gebühren
Verfahren 25–430 €
Dauer
bis 4 Monate
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Identitätsnachweis (Reisepass / Personalausweis)
- Nachweis über Namensänderung (falls zutreffend)
- Lebenslauf
- Nachweis der beruflichen Qualifikation (Diplome)
- Nachweis über Inhalt und Dauer der Ausbildung (Diploma Supplement / Transcript)
- Nachweis über Berufserfahrung
- Nachweis der Absicht, in Deutschland zu arbeiten
- Nachträglich (innerhalb von 3 Monaten): Führungszeugnis (aus Deutschland und Herkunftsland), ärztliches Gesundheitszeugnis (max. 3 Monate alt), Sprachzertifikat
> Alle Unterlagen müssen von vereidigten/ermächtigten Übersetzern ins Deutsche übersetzt werden.
Die Informationen stammen aus offiziellen deutschen Quellen und werden regelmäßig geprüft. Rechtsverbindlich ist im Einzelfall die zuständige Behörde des Bundeslandes. WHR begleitet Sie durch das gesamte Verfahren.
← Anerkennungsverfahren — Beruf und Bundesland wählenBrauchen Sie Hilfe bei der Anerkennung?
Wir begleiten Sie durch das gesamte Anerkennungsverfahren — von der Übersetzung bis zur endgültigen Anerkennung.