Anerkennung nach Bundesland

Arzt/Ärztin — Brandenburg

Wählen Sie Ihren Beruf und das Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten — Sie erhalten das genaue Anerkennungsverfahren und die zuständige Behörde. Daten aus offiziellen deutschen Quellen.

Zuständige Behörde

LAVG – Dezernat G 1 (Landesprüfungsamt f. akademische Heilberufe)

Großbeerenstraße 181-183, 14482 PotsdamAHB@lavg.brandenburg.de+49 331 8683-791Offizielle Quelle

Verfahrensablauf

1. Antragstellung bei der zuständigen Behörde (online, per Post oder persönlich).

2. Empfangsbestätigung innerhalb von max. 1 Monat.

3. Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Qualifikation.

4. Prüfung persönlicher Voraussetzungen — Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung, Sprachkenntnisse.

5. Bescheid spätestens nach 4 Monaten.

6. Ausgleichsmaßnahme falls nicht gleichwertig: für Drittstaaten in der Regel Kenntnisprüfung; alternativ Anpassungslehrgang.

7. Nach erfolgreicher Maßnahme — Approbation.

Sprachkenntnisse

allgemein B2 + Fachsprachprüfung C1 (i. d. R.)

Gebühren

Approbation bis 430 € + Fachsprachprüfung 420 €

Dauer

bis 4 Monate

Approbation (unbeschränkte Zulassung)

Die Approbation ist die unbeschränkte Berufszulassung zur selbstständigen Berufsausübung — gleiche Rechte wie inländische Kolleg:innen. Sie wird erteilt, wenn die Qualifikation als gleichwertig anerkannt ist (ggf. nach bestandener Kenntnisprüfung).

Berufserlaubnis (befristete Zulassung)

Die Berufserlaubnis ist eine befristete/eingeschränkte Erlaubnis: Tätigkeit unter Aufsicht einer Person mit Approbation, in einem bestimmten Bereich. Sie kann auch zur Vorbereitung einer Ausgleichsmaßnahme vor der Approbation dienen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Identitätsnachweis (Reisepass / Personalausweis)
  • Nachweis über Namensänderung (falls zutreffend)
  • Lebenslauf
  • Nachweis der beruflichen Qualifikation (Diplome)
  • Nachweis über Inhalt und Dauer der Ausbildung (Diploma Supplement / Transcript)
  • Nachweis über Berufserfahrung
  • Nachweis der Absicht, in Deutschland zu arbeiten
  • Nachträglich (innerhalb von 3 Monaten): Führungszeugnis (aus Deutschland und Herkunftsland), ärztliches Gesundheitszeugnis (max. 3 Monate alt), Sprachzertifikat

> Alle Unterlagen müssen von vereidigten/ermächtigten Übersetzern ins Deutsche übersetzt werden.

Letzte Prüfung gemäß offizieller Quelle: 14.7.2026Offizielle Quelle

Die Informationen stammen aus offiziellen deutschen Quellen und werden regelmäßig geprüft. Rechtsverbindlich ist im Einzelfall die zuständige Behörde des Bundeslandes. WHR begleitet Sie durch das gesamte Verfahren.

Anerkennungsverfahren — Beruf und Bundesland wählen

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Wir begleiten Sie durch das gesamte Anerkennungsverfahren — von der Übersetzung bis zur endgültigen Anerkennung.

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