Physiotherapeut/in — Saarland
Wählen Sie Ihren Beruf und das Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten — Sie erhalten das genaue Anerkennungsverfahren und die zuständige Behörde. Daten aus offiziellen deutschen Quellen.
Zuständige Behörde
Landesamt für Soziales – Referat E1
E1-specifičan email i telefon — PROVERITI.
Verfahrensablauf
1. Antragstellung.
2. Empfangsbestätigung (bis 1 Monat).
3. Gleichwertigkeitsprüfung — Physiotherapie ist kein harmonisierter Beruf nach EU-Richtlinie, daher immer Einzelfallprüfung (EU und Drittstaaten).
4. Prüfung von Eignung, Gesundheit, Sprache.
5. Bescheid spätestens nach 4 Monaten.
6. Ausgleichsmaßnahme falls nötig: für Drittstaaten ist die Kenntnisprüfung die Regel; Anpassungslehrgang häufige Alternative.
> Ergebnis ist die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (keine Approbation — die gilt nur für Ärzte/Apotheker).
Sprachkenntnisse
allgemein B2 + Fachsprachprüfung C1 (i. d. R.)
Gebühren
Verfahren 25–430 €
Dauer
bis 4 Monate
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Identitätsnachweis (Reisepass / Personalausweis)
- Nachweis über Namensänderung (falls zutreffend)
- Lebenslauf
- Nachweis der beruflichen Qualifikation (Diplome)
- Nachweis über Inhalt und Dauer der Ausbildung (Diploma Supplement / Transcript)
- Nachweis über Berufserfahrung
- Nachweis der Absicht, in Deutschland zu arbeiten
- Nachträglich (innerhalb von 3 Monaten): Führungszeugnis (aus Deutschland und Herkunftsland), ärztliches Gesundheitszeugnis (max. 3 Monate alt), Sprachzertifikat
> Alle Unterlagen müssen von vereidigten/ermächtigten Übersetzern ins Deutsche übersetzt werden.
Die Informationen stammen aus offiziellen deutschen Quellen und werden regelmäßig geprüft. Rechtsverbindlich ist im Einzelfall die zuständige Behörde des Bundeslandes. WHR begleitet Sie durch das gesamte Verfahren.
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