Anerkennung nach Bundesland

Physiotherapeut/in — Hessen

Wählen Sie Ihren Beruf und das Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten — Sie erhalten das genaue Anerkennungsverfahren und die zuständige Behörde. Daten aus offiziellen deutschen Quellen.

Zuständige Behörde

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) – Abteilung IV Gesundheitsberufe

Heinrich-Hertz-Str. 5, 64295 Darmstadtpoststelle@hlfgp.hessen.de+49 611 3259-1000Offizielle Quelle

Verfahrensablauf

1. Antragstellung.

2. Empfangsbestätigung (bis 1 Monat).

3. Gleichwertigkeitsprüfung — Physiotherapie ist kein harmonisierter Beruf nach EU-Richtlinie, daher immer Einzelfallprüfung (EU und Drittstaaten).

4. Prüfung von Eignung, Gesundheit, Sprache.

5. Bescheid spätestens nach 4 Monaten.

6. Ausgleichsmaßnahme falls nötig: für Drittstaaten ist die Kenntnisprüfung die Regel; Anpassungslehrgang häufige Alternative.

> Ergebnis ist die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (keine Approbation — die gilt nur für Ärzte/Apotheker).

Sprachkenntnisse

allgemein B2 + Fachsprachprüfung C1 (i. d. R.)

Gebühren

Verfahren 25–430 €

Dauer

bis 4 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Identitätsnachweis (Reisepass / Personalausweis)
  • Nachweis über Namensänderung (falls zutreffend)
  • Lebenslauf
  • Nachweis der beruflichen Qualifikation (Diplome)
  • Nachweis über Inhalt und Dauer der Ausbildung (Diploma Supplement / Transcript)
  • Nachweis über Berufserfahrung
  • Nachweis der Absicht, in Deutschland zu arbeiten
  • Nachträglich (innerhalb von 3 Monaten): Führungszeugnis (aus Deutschland und Herkunftsland), ärztliches Gesundheitszeugnis (max. 3 Monate alt), Sprachzertifikat

> Alle Unterlagen müssen von vereidigten/ermächtigten Übersetzern ins Deutsche übersetzt werden.

Letzte Prüfung gemäß offizieller Quelle: 14.7.2026Offizielle Quelle

Die Informationen stammen aus offiziellen deutschen Quellen und werden regelmäßig geprüft. Rechtsverbindlich ist im Einzelfall die zuständige Behörde des Bundeslandes. WHR begleitet Sie durch das gesamte Verfahren.

Anerkennungsverfahren — Beruf und Bundesland wählen

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Wir begleiten Sie durch das gesamte Anerkennungsverfahren — von der Übersetzung bis zur endgültigen Anerkennung.

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