Apotheker/in — Nordrhein-Westfalen
Wählen Sie Ihren Beruf und das Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten — Sie erhalten das genaue Anerkennungsverfahren und die zuständige Behörde. Daten aus offiziellen deutschen Quellen.
Zuständige Behörde
Bezirksregierung Münster – Dezernat 24, ZAG-aH
Verfahrensablauf
1. Antragstellung bei der zuständigen Behörde (online, per Post oder persönlich).
2. Empfangsbestätigung innerhalb von max. 1 Monat.
3. Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Qualifikation.
4. Prüfung persönlicher Voraussetzungen — Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung, Sprachkenntnisse.
5. Bescheid spätestens nach 4 Monaten.
6. Ausgleichsmaßnahme falls nicht gleichwertig: für Drittstaaten in der Regel Kenntnisprüfung; alternativ Anpassungslehrgang.
7. Nach erfolgreicher Maßnahme — Approbation.
Sprachkenntnisse
allgemein B2 + Fachsprachprüfung C1 (i. d. R.)
Gebühren
Approbation 100–430 € + Fachsprachprüfung 375 €
Dauer
bis 4 Monate
Approbation (unbeschränkte Zulassung)
Die Approbation ist die unbeschränkte Berufszulassung zur selbstständigen Berufsausübung — gleiche Rechte wie inländische Kolleg:innen. Sie wird erteilt, wenn die Qualifikation als gleichwertig anerkannt ist (ggf. nach bestandener Kenntnisprüfung).
Berufserlaubnis (befristete Zulassung)
Die Berufserlaubnis ist eine befristete/eingeschränkte Erlaubnis: Tätigkeit unter Aufsicht einer Person mit Approbation, in einem bestimmten Bereich. Sie kann auch zur Vorbereitung einer Ausgleichsmaßnahme vor der Approbation dienen.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Identitätsnachweis (Reisepass / Personalausweis)
- Nachweis über Namensänderung (falls zutreffend)
- Lebenslauf
- Nachweis der beruflichen Qualifikation (Diplome)
- Nachweis über Inhalt und Dauer der Ausbildung (Diploma Supplement / Transcript)
- Nachweis über Berufserfahrung
- Nachweis der Absicht, in Deutschland zu arbeiten
- Nachträglich (innerhalb von 3 Monaten): Führungszeugnis (aus Deutschland und Herkunftsland), ärztliches Gesundheitszeugnis (max. 3 Monate alt), Sprachzertifikat
> Alle Unterlagen müssen von vereidigten/ermächtigten Übersetzern ins Deutsche übersetzt werden.
Die Informationen stammen aus offiziellen deutschen Quellen und werden regelmäßig geprüft. Rechtsverbindlich ist im Einzelfall die zuständige Behörde des Bundeslandes. WHR begleitet Sie durch das gesamte Verfahren.
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